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   FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07q   

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FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07q (https://dejure.org/2011,35710)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2011 - 1 K 1725/07q (https://dejure.org/2011,35710)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2011 - 1 K 1725/07q (https://dejure.org/2011,35710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 7 Nr 1 InvZulG 2005, Art 3 Abs 1 EGEmpf 361/2003, Art 3 Abs 3 EGEmpf 361/2003
    Erhöhte Investitionszulage für KMU: KMU-Schwelle bei verbundenen Unternehmen, keine Bindung an Einstufung der GA-Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit Zusammenrechnung der Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerte gem. Art. 3 Kommissionsempfehlung; Begünstigung bei rein formaler Erfüllung der Unabhängigkeitskriterien; Auslegung der KMU-Kriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 2 Abs. 7 Nr. 1
    Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen Unabhängigkeitskriterium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen - Unabhängigkeitskriterium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1921
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.10.2009 - III B 233/08

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch ein verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Dagegen richtet sich die Klage vom 18. Dezember 2007, die nach zwischenzeitlichem Ruhen wegen des Beschlusses des Bundesfinanzhofes in der Sache III B 233/08 vom 29. Oktober 2009 wieder aufgenommen worden ist.

    Danach wären die in Art. 3 Abs. 3 Unterabschnitt 1 aufgeführten "Beziehungen" weder abschließend noch allzu formal zu verstehen, so dass beispielsweise die dort unter Punkt c) erwähnte Einflussnahme über einen "mit dem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag" nicht nur (wie vom BFH im Beschluss vom 29. Oktober 2009, III B 233/08, BFH/ NV 2010, 683 angedacht) bei gesellschaftsrechtlich wirkenden Vereinbarungen, sondern auch bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen erfüllt wäre.

    Demgegenüber hat sich bei den nationalen Gerichten noch keine endgültige Auslegung der KMU- Kriterien herausgebildet (vgl. FG Brandenburg, Beschl. v. 13. Oktober 2008, 13 V 13213/08, EFG 2009, 47 und BFH, Beschl. v. 29. Oktober 2009, III B 233/08, BFH/ NV 2010, 683).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Jedenfalls sei eine derartige Schlechterstellung von Familienmitgliedern nicht mit Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 6 GG zu vereinbaren, solange eine Kooperation der Familie nicht durch konkrete weitere Anhaltspunkte belegt sei (vgl. BVerfG, Urt. v. 12. März 1985, 1 BvR 571/81; 494/82; 47/83, BStBl. II 1985, 475; BFH Urt. v. 14. Juni 1985, VI R 127/81, BStBl. II 1986, 62; Urt. v. 27. November 1985, I R 115/85, BStBl. II 1986, 362), wie hier.

    Zumindest aber widerspricht die Anwendung des Begriffs der "gemeinsam handelnden Gruppe" auf die Familie weder dem Art. 6 GG noch dem von Klägerseite angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (v. 12. März 1985 1 BvR 571/81, BStBl II 1985, 475) und der darauf aufbauenden Rechtsprechung zu Organschaften und Betriebsaufspaltungen.

  • EuGH, 30.04.2009 - C-27/08

    BIOS Naturprodukte - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Überdies fehle ihm infolge seiner lediglich schuldrechtlichen Natur zumindest eine auch gesellschaftsrechtlich und nicht bloß wirtschaftlich vermittelte Beherrschungsmöglichkeit, was (nach BGH, Urt. v. 26. März 1984, II ZR 171/83 und dem ihm folgenden Richter am BFH, Dr. Groh, DB 1989, 751) nicht ausreichend sei und was übrigens auch nach der Stellungnahme Deutschlands (in dem Verfahren zur staatlichen Beihilfe Deutschland - EverQ - C 27/08, ABl. EU 2008, Nr. C 253 S. 23 Rz. 21) nicht zum Ausschluss des KMU- Status führen dürfe.

    Die Kommission betont jedoch in all ihren Veröffentlichungen, dass das (bereits in der vorangegangenen Empfehlung aus dem Jahr 1996 enthaltene) Unabhängigkeitskriterium und die es (durch die aktuelle Empfehlung aus dem Jahr 2003) ergänzenden Konzepte des "Partnerunternehmens" und des "verbundenen Unternehmens" nicht durch eine rein formale Erfüllung manipuliert oder umgangen werden dürften (vgl. bereits Kommissionsentscheidung v. 15. Januar 2003 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Klausner Nordic Timber GmbH & Co KG gewährt hat, Az. K (2002) 13, Abl. Nr. L 165 v. 24. Juni 2002, S. 0015 - 0028, und später die Mitteilung v. 4. Oktober 2008 zur Staatlichen Beihilfe C 27/08 (ex N 426/05) Deutschland EverQ (KMU- Aufschlag), 2008/ C 253/09 Rz. 26 bis 28).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Zum anderen erscheint die rechtliche Qualität wie auch Justiziabilität solcher Entscheidungen (vgl. dazu FG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 22. Januar 2009, 1 K 1137/07, EFG 2009, 871) bis hin zur Verfassungsmäßigkeit (vgl. BVerfG 1 BvR 857/07) zweifelhaft.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Zum anderen erscheint die rechtliche Qualität wie auch Justiziabilität solcher Entscheidungen (vgl. dazu FG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 22. Januar 2009, 1 K 1137/07, EFG 2009, 871) bis hin zur Verfassungsmäßigkeit (vgl. BVerfG 1 BvR 857/07) zweifelhaft.
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Das werde inzwischen sogar bei der finanziellen Eingliederung in eine umsatzsteuerliche Organschaft so vertreten und ausgerechnet mit dem in der europäischen Rechtsordnung immer wieder betonten Prinzip der Rechtssicherheit begründet (vgl. BFH, Urt. v. 22. April 2020, V R 9/09, BFH/ NV 2010, 1581).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Überdies fehle ihm infolge seiner lediglich schuldrechtlichen Natur zumindest eine auch gesellschaftsrechtlich und nicht bloß wirtschaftlich vermittelte Beherrschungsmöglichkeit, was (nach BGH, Urt. v. 26. März 1984, II ZR 171/83 und dem ihm folgenden Richter am BFH, Dr. Groh, DB 1989, 751) nicht ausreichend sei und was übrigens auch nach der Stellungnahme Deutschlands (in dem Verfahren zur staatlichen Beihilfe Deutschland - EverQ - C 27/08, ABl. EU 2008, Nr. C 253 S. 23 Rz. 21) nicht zum Ausschluss des KMU- Status führen dürfe.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-91/01

    Italien / Kommission

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Der Europäische Gerichtshof folgt der Kommission bei ihrer Auslegung und kommt daher ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Begünstigung bei rein formaler Erfüllung der Unabhängigkeitskriterien gleichwohl zu verneinen sein könne (bspw. im Urt. v. 29. April 2004, C- 91/01 bei einer staatlichen Beihilfe Italiens zugunsten der SolarTechSrl, ABl.
  • EuGH, 01.12.2011 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    Die Kommission betont jedoch in all ihren Veröffentlichungen, dass das (bereits in der vorangegangenen Empfehlung aus dem Jahr 1996 enthaltene) Unabhängigkeitskriterium und die es (durch die aktuelle Empfehlung aus dem Jahr 2003) ergänzenden Konzepte des "Partnerunternehmens" und des "verbundenen Unternehmens" nicht durch eine rein formale Erfüllung manipuliert oder umgangen werden dürften (vgl. bereits Kommissionsentscheidung v. 15. Januar 2003 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten der Klausner Nordic Timber GmbH & Co KG gewährt hat, Az. K (2002) 13, Abl. Nr. L 165 v. 24. Juni 2002, S. 0015 - 0028, und später die Mitteilung v. 4. Oktober 2008 zur Staatlichen Beihilfe C 27/08 (ex N 426/05) Deutschland EverQ (KMU- Aufschlag), 2008/ C 253/09 Rz. 26 bis 28).
  • EuG, 14.10.2004 - T-137/02

    Pollmeier Malchow / Kommission

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
    EU 2004 Nr. C 118, 7 - Leitsatz) und dass auch aus einer familiären Bindung auf eine wirtschaftliche Einheit geschlossen werden könne (bspw. Im Urt. v. 14. Oktober 2004, T 137/02, (Pollmeier Malchow) juris Rechtsprechungssammlung 2004 Seite II 03541, ab Rz. 68 ff.).
  • BFH, 28.05.1991 - IV B 28/90

    Betriebsaufspaltung auch bei beherrschender Personengruppe aus

  • BFH, 27.11.1985 - I R 115/85

    Zur Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/81

    Verfassungsmäßigkeit - GmbH - Beherrschende Stellung eines Gesellschafters -

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - 13 V 13213/08

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 2 Abs. 7 InvZulG: Einbeziehung verbundener

  • BFH, 19.04.1972 - I R 15/70

    Betriebsaufspaltung - Alleininhaber des Besitzunternehmens - Betriebsgesellschaft

  • BFH, 03.07.2014 - III R 30/11

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

    Das FG wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1921 veröffentlichten Urteil vom 24. März 2011  1 K 1725/07 ab.
  • BFH, 20.12.2012 - III R 30/11

    EuGH-Vorlage zur Frage, unter welchen Voraussetzungen beim gemeinsamen Handeln

    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1921 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Thüringen, 31.05.2012 - 2 K 897/10

    Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) -

    Denn im Gegensatz zur Beteiligung von normalen Kapitalanlegern, deren Investitionsentscheidung mehr von ihrer Gewinnerwartung als von anderen Überlegungen bestimmt wird, drängen Risikokapitalgeber nicht unter Renditegesichtspunkten auf eine Kooperation der Unternehmen (vgl. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.03.2011 1 K 1725/07, EFG 2011, 1921).
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